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Samstag, 19 Mai 2012
Klassenberechtigung und Checkflüge Drucken E-Mail

Unsere Cessna 208 Caravan D-FUNK steht für Klassenberechtigung und Checkflüge zur Verfügung!

Klassenberechtigung:
Zum 1. Februar 2009 traten in Deutschland die Bestimmungen JAR-FCL 1 deutsch und JAR-FCL 2 deutsch vom 17. November 2008 in Kraft. Eine Klassenberechtigung darf seit dem nur noch von einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (FTO/TRTO) durchgeführt werden. In Kooperation mit FLM Aviation, Kiel habe wir die Ausbildungsgenehmigung für die Klassenberechtigung "CessnaSET" (Cessna single engine turbine) auf unserer Cessna 208 Caravan D-FUNK vom Luftfahrtbundesamt (LBA) erhalten.

Somit steht unsere Cessna Caravan D-FUNK als Ausbildungsflugzeug mit genehmigtem Ausbildungsprogramm für Piloten zur Verfügung, die die Klassenberechtigung "CessnaSET" (Cessna single engine turbine) erwerben möchten.

Checkflüge:
Die D-FUNK steht ab sofort auch für Ihren nächsten Checkflug zur Verfügung. Zwei, vom LBA genehmigten Prüfer sind für Ihre Befähigungsüberprüfung nach JAR-FCL verfügbar!

Für Anfragen oder auch weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne per Email Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder per Telefon +49 (0) 48 21 - 68 55 600 zur Verfügung.