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Samstag, 19 Mai 2012
Luftfahrtunternehmen Drucken E-Mail

Betriebsgenehmigung LuftfahrtunternehmenDie PROKON Airservice GmbH & Co, KG hat im Mai 2010 die Betriebsgenehmigung als Luftfahrtunternehmen erhalten.

"Die Betriebsgenehmigung berechtigt zur Durchführung von gewerbsmäßigen Flügen in Luftfahrtzeugen mit denen eine Beförderung nicht zwischen verschiedenen Punkten verbunden ist."

Wir verfügen somit über die Berechtigung Rundflüge und Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern als gewerbliches Luftfahrtunternehmen durchzuführen. Unsere Cessna Caravan unterliegt deshalb einer strengen, gewerblichen Wartung und wird ausschließlich von erfahrenen Berufspiloten geflogen.