| IR-Ergänzungsschulung |
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| Geschrieben von: Achmed Sharma | |
| Sonntag, den 30. Januar 2011 um 09:34 Uhr | |
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Sie verfügen bis jetzt nur über die Klassenberechtigung CessnaSET nach Sichtflugberechtigung und möchten nun eine vorhandene IR-Berechtigung für einmotorige Flugzeuge (SE/IR) auf Ihr CessnaSET übertragen? Rechtsgrundlage gemäß dem deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA): Eine vorhandene IR-Berechtigung für einmotorige Flugzeuge (SE/IR) kann nicht auf andere Klassen- oder Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge „übertragen“ werden. Dieses ergibt sich aus den Vorschriften über den Erwerb von Klassen- und Musterberechtigungen, die ebenfalls den IR-Teil der jeweiligen Berechtigung berühren. Nach JAR-FCL 1.261 (b) deutsch muss der Bewerber für eine Klassen- oder Musterberechtigung zunächst eine auf die praktische Prüfung für Klassen-/Musterberechtigungen abgestimmte Flugausbildung abgeschlossen haben. Einzelheiten zur praktischen Prüfung ergeben sich aus JAR-FCL 1.262 (a) i. V. m. Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240 deutsch, Ziffer 3. Demnach ist die praktische Prüfung auf der jeweiligen Klasse oder dem Muster zu absolvieren, wobei die Muster- oder Klassenberechtigung anschließend auf Flüge nach Sichtflugregeln beschränkt wird, falls die praktische Prüfung nicht ausschließlich nach Instrumenten geflogen wurde (siehe hierzu Abschnitt 3 B). Insofern erfordert auch die „Übertragung“ einer vorhandenen SE/IR auf ein anderes Muster oder eine andere Klassen immer eine Ausbildung und praktische Prüfung auf dem entsprechenden Muster der entsprechenden Klasse. Die Ausbildung und Prüfung kann sich allerdings auf die Ausbildung und Prüfung des IR-Teils zu dieser konkreten Klassen- oder Musterberechtigung beschränken. Soll also eine weitere IR-Berechtigung für eine bereits vorhandene Klassen- oder Musterberechtigung für einmotorige Flugzeuge erworben werden, ist dafür ein Prüfungsprotokoll mit dem Nachweis der Ausbildung und Prüfung der IR-Berechtigung (Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240 deutsch, Abschnitt 3 B) für das konkrete Muster oder die konkrete Klasse einzureichen. Die einschlägigen Anforderungen an Ausbildung und Prüfung sind einzuhalten. Wir bieten Ihnen die theoretische und praktische Ergänzungsschulung sowie den notwendigen Checkflug nach Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240, Abschnitt 3B "Instrumentenflug"!
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 30. Januar 2011 um 09:44 Uhr |